Gesetzliche Pflegeversicherung
Pflegeleistungen in Deutschland sind teuer
Um das Risiko im Pflegefall abzusichern, wurde 1995 die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherungen eingeführt. Die Pflegeversicherung übernimmt bei festgestellter Pflegebedürftigkeit einen Teil der Pflegekosten. Wie viel die Pflegeversicherung zahlt ist abhängig von dem Grad der Hilfsbedürftigkeit, der Pflegestufe und von der Art der Pflege.
Unterschied zwischen häuslicher und stationärer Pflege
Bei häuslicher Pflege zahlt die Pflegeversicherung weniger als bei Unterbringung in einem Pflegeheim, da die stationäre Pflege teurer ist. Bei der häuslichen Pflege ist es entscheidend, ob die
Pflege ein Angehöriger übernimmt oder ein ambulanter Pflegedienst. Bei professioneller Pflege werden Pflegesachleistungen gewährt, bei privater Pflege Pflegegeld. Dabei sind die Pflegesachleistungen
höher als das Pflegegeld. Beide Leistungen können auch kombiniert werden.
Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegestufe |
Pflegegeld |
Ambulante Pflege |
Stationäre Pflege |
Pflegestufe 0 | 123 € | 231 € | |
Pflegestufe I |
244 € |
468 € |
1.064 € |
Pflegestufe II |
458 € |
1.144 € |
1.330 € |
Pflegestufe III |
728 € |
1.612 € |
1.612 € |
Härtefall (Demenz) |
------------ |
1.995 € |
1.995 € |
Pflegelücke ohne private Vorsorge
Egal ob häusliche oder stationäre, die Pflegeversicherung zahlt maximal 75 Prozent der Pflegekosten. Die restlichen Kosten, je nach Pflegestufe bis zu 2000 Euro monatlich, müssen durch die Rente, erspartes oder durch Angehörige erbracht werden. Wenn Eltern aufgrund von Pflegebedürftigkeit zum Sozialfall werden, beteiligt das Sozialamt die Kinder an den Pflegekosten. Die Kinder müssen Elternunterhalt zahlen. Wer im Alter eine gute Pflege haben möchte, sollte möglichst früh privat vorsorgen.