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FORWARD Darlehen

 

Forward Darlehen für eine Anschlussfinanzierung bieten die Möglichkeit dieses Zinsrisiko zu senken und die Planungssicherheit zu erhöhen. Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich über einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten vor Ende der Sollzinsbindung die Konditionen für die Anschlussfinanzierung. Sie müssen sich also wegen eines Zinsanstiegs ab diesem Zeitpunkt keine Sorgen mehr machen..

 

Die eigentliche Laufzeit des Forward Darlehen beginnt erst mit dem Ablauf des bestehenden Darlehensvertrages. Dabei  ist wichtig dass in der so genannten Forward Zeit keine Bereitstellungszinsen oder sonstige Kosten entstehen. Für diesen Service verlangt allerdings das kreditgewährende Institut einen Zinszuschlag, der je nach Bank von 0,01% bis zu 0,025% pro Monat beträgt. Dieser Zinszuschlag beginnt in der Regel ab dem 7. Monat.

 

Da mit einem Forward Darlehen die Zinsen von heute gesichert werden muss der Kredit abgenommen werden, auch wenn das Zinsniveau weiter fallen sollte. 

 

Bankenwechsel ohne Probleme möglich

 

Selbstverständlich kann man die Bank bei einer Anschlussfinanzierung ohne Probleme wechseln, auch wenn die Hausbank gerne etwas anderes behauptet. Die entstehenden Kosten durch eine Änderung der Sicherheiten hält sich in Grenzen und kann mit einem Gebührenrechner der Notariate einfach berechnet werden. In der Regel erfolgt nur eine Abtretung der eingetragenen Grundschuld zu Gunsten der neuen kreditgewährenden Bank.

 

Echtes und Unechtes Forward Darlehen

 

Bei Angeboten von Forward Darlehen muss man zwischen einem echten und einem unechten Forward Darlehen unterscheiden.

 

Bei einem echten Forward Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist mit der Auszahlung des Darlehens, wobei hier die Sollzinsbindungsfrist wie vereinbart beginnt.

 

Bei einem unechten Forward Darlehen beginnt die Sollzinsbindungsfrist sofort und nicht erst mit Auszahlung des Darlehens, allerdings hier ohne Zinszuschlag. Somit die Zinsbindungsfrist bereits mit der Unterschrift des Darlehensvertrages.

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